Parteipolitik auf dem Rücken der Kommunen
Drastische Verkürzung der Antragsfrist für die Briefwahl bei den Kommunalwahlen durch die Staatsregierung drückt Wahlbeteiligung nach unten
„Das ist eine parteipolitisch motivierte Schikane, die unsere Wahlämter in den Rathäusern im Landkreis Rosenheim ausbaden müssen! Per Rundschreiben hat das Innenministerium überraschend die Antragsfristen für die Briefwahl drastisch verkürzt — diese unsinnige Anordnung muss sofort wieder zurückgenommen werden“, so die beiden Grünen Abgeordneten für den Landkreis Rosenheim Claudia Köhler und Sanne Kurz.
Bei den Kommunalwahlen am 8. März 2026 ist damit zu rechnen, dass im Landkreis Rosenheim wieder — so wie bereits bei der letzten Bundestagswahl — sehr viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Rosenheim per Briefwahl ihre Stimme für die Bürgermeister‑, Landrats‑, Gemeinderats- und Kreistagswahl abgeben werden.
„In Bayern waren es bei der Bundestagswahl über 52%, die ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben, und das bei einer sehr guten Wahlbeteiligung von mehr als 84%. Darüber muss die Staatsregierung doch froh sein und darf es den Wählerinnen und Wählern jetzt nicht vorsätzlich schwer machen!“ so Claudia Köhler.
Sanne Kurz gibt zu bedenken: „Eine Briefwahl ist eh schon ein organisatorischer Kraftakt für die Rathäuser. In kurzer Zeit müssen Briefwahlunterlagen fristgerecht verschickt werden. Jetzt hat die Söder-Regierung per Rundschreiben einfach die Frist für die Erteilung der Wahlscheine und die Zusendung der Briefwahlunterlagen drastisch von 41 auf 20 Tage vor dem Wahltag am 8.3.2026 verkürzt. Man hört, die Entscheidung fiel in der Staatskanzlei. Selbstherrlicher geht es kaum.“
Auf eine Anfrage der Grünen schreibt die Staatsregierung unter anderem, dass das Hauptziel sei, die „Abgabemöglichkeit der Briefwahlstimmen näher an den Wahltermin heranzurücken, um einer zunehmenden Vorverlagerung des Wahlkampfes entgegen zu wirken.“
Dazu käme, dass Landkreisbürger wegen Abwesenheit, beispielsweise bei Urlaub oder Dienstreise, dann evt. nicht wählen könnten – ein Schaden für die Demokratie, so die Abgeordneten.
Köhler und Kurz sehen diese Argumentation als Gefahr für sachorientierte Wahlentscheidungen in der Demokratie: „Das klingt danach: „Wir wollen nicht mehr, dass sich die Leute ausführlich informieren, politisch denken und Wahlprogramme lesen, bevor sie abstimmen.“ Vielmehr vermuten wir, dass sich die CSU parteitaktische Vorteile verspricht, wenn die Wahlbeteiligung wieder niedriger wird. Richtig bürgerfreundlich wäre es, allen Bürgern und Bürgerinnen automatisch Wahlunterlagen nach Hause zu senden.“
Anfrage zum Plenum Briefwahl
Hintergrund:
Diese entsprechende Rechtsänderung in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung wurde im Juli einseitig von der Staatsregierung auf den Weg gebracht und zwar gegen den ausdrücklichen Willen der Kommunalen Spitzenverbände. Sie haben die geplante Änderung im Vorfeld ausdrücklich abgelehnt.
Das Bay. Innenministerium hat durch ein Rundschreiben vom 16.7. den Kommunalverwaltungen mitgeteilt, dass Wahlscheine für Briefwähler*innen jetzt erst ab dem 20. Tag vor dem Wahltag erteilt werden dürfen. Bisher waren es 41 Tage. Das Ganze geht auf eine Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) zurück, welche die Staatregierung (nicht der Landtag) vorgenommen hat. Konkret geändert wurde mit Wirkung zum 16.7.2025 der § 24 Abs. 1 S. 1 GLKrWO (s. auch hier Ziff. 1.4 der Bekanntm. des StMI vom 27. Juni 2025).
Ein Wahlschein wir immer dann benötigt, sofern ein/e Wähler*in per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen möchte. Zusammen mit dem Wahlschein, den man bei seiner Gemeinde beantragen muss, erhalten die Wähler*innen auch die Briefwahlunterlagen. Dafür gilt gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GLKrWO für die Gemeinde eine Frist, ab wann sie diese Unterlagen erteilen darf. Diese Frist beträgt seit dem 16.7.2025 nur noch 20 statt 41 Tage.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben Mitte Mai im Rahmen der Verbändeanhörung ihre Ablehnung eindeutig mitgeteilt und die Gründe sehr detailliert dargelegt. Die verkürzte Frist von 20 Tagen ist auch deshalb problematisch, weil es in der kommunalen Praxis so ist, dass die Kommunen deutlich weniger Zeit für die Organisation der Briefwahl haben als 20 Tage. Denn die Briefwahlunterlagen werden erst verschickt, wenn es keine abweichenden Beschlüsse des Beschwerdeausschusses mehr gibt, also wenn vor Ort Rechtssicherheit für die Wahl vorliegt. Hinzukommt, dass diese Frist, innerhalb der die Briefwahlunterlagen verschickt werden dürfen, am Anfang der Faschingsferien 2026 zu laufen beginnt – in der Zeit dürften in den Kommunenverwaltungen und bei Zustellern ein Teil des Personals in den Ferien sein.
Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern wählen am 8.3.2026 die Bürger*innen vor Ort ca. 39.500 kommunale Mandatsträger (Gemeinde‑, Stadt- und Kreisrät*innen) für die kommenden sechs Jahre. Gewählt werden auch die ersten Bürgermeister*innen, die Oberbürgermeister*innen und die Landrät*innen.
Medienecho:
Fristverkürzung bei Kommunalwahl sorgt für Unmut — Borkener Zeitung
Fristverkürzung bei Kommunalwahl sorgt für Unmut — Fränkische Landeszeitung
Fristverkürzung bei Kommunalwahl sorgt für Unmut — SZ
Kommunalwahl in Bayern: Ärger wegen kürzerer Briefwahlfristen — BR24
Briefwahl-Frist verkürzt: Städte schlagen Alarm — muenchen.t‑online





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