Köh­ler und Kurz war­nen vor Ver­kür­zung der Briefwahlfristen

Par­tei­po­li­tik auf dem Rücken der Kommunen

Dras­ti­sche Ver­kür­zung der Antrags­frist für die Brief­wahl bei den Kom­mu­nal­wah­len durch die Staats­re­gie­rung drückt Wahl­be­tei­li­gung nach unten

„Das ist eine par­tei­po­li­tisch moti­vier­te Schi­ka­ne, die unse­re Wahl­äm­ter in den Rat­häu­sern im Land­kreis Rosen­heim aus­ba­den müs­sen! Per Rund­schrei­ben hat das Innen­mi­nis­te­ri­um über­ra­schend die Antrags­fris­ten für die Brief­wahl dras­tisch ver­kürzt — die­se unsin­ni­ge Anord­nung muss sofort wie­der zurück­ge­nom­men wer­den“, so die bei­den Grü­nen Abge­ord­ne­ten für den Land­kreis Rosen­heim Clau­dia Köh­ler und San­ne Kurz.

Bei den Kom­mu­nal­wah­len am 8. März 2026 ist damit zu rech­nen, dass im Land­kreis Rosen­heim wie­der — so wie bereits bei der letz­ten Bun­des­tags­wahl — sehr vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Land­kreis Rosen­heim per Brief­wahl ihre Stim­me für die Bürgermeister‑, Landrats‑, Gemein­de­rats- und Kreis­tags­wahl abge­ben werden.

„In Bay­ern waren es bei der Bun­des­tags­wahl über 52%, die ihre Stim­me per Brief­wahl abge­ge­ben haben, und das bei einer sehr guten Wahl­be­tei­li­gung von mehr als 84%. Dar­über muss die Staats­re­gie­rung doch froh sein und darf es den Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern jetzt nicht vor­sätz­lich schwer machen!“ so Clau­dia Köhler.

San­ne Kurz gibt zu beden­ken: „Eine Brief­wahl ist eh schon ein orga­ni­sa­to­ri­scher Kraft­akt für die Rat­häu­ser. In kur­zer Zeit müs­sen Brief­wahl­un­ter­la­gen frist­ge­recht ver­schickt wer­den. Jetzt hat die Söder-Regie­rung per Rund­schrei­ben ein­fach die Frist für die Ertei­lung der Wahl­schei­ne und die Zusen­dung der Brief­wahl­un­ter­la­gen dras­tisch von 41 auf 20 Tage vor dem Wahl­tag am 8.3.2026 ver­kürzt. Man hört, die Ent­schei­dung fiel in der Staats­kanz­lei. Selbst­herr­li­cher geht es kaum.“

Auf eine Anfra­ge der Grü­nen schreibt die Staats­re­gie­rung unter ande­rem, dass das Haupt­ziel sei, die „Abga­be­mög­lich­keit der Brief­wahl­stim­men näher an den Wahl­ter­min her­an­zu­rü­cken, um einer zuneh­men­den Vor­ver­la­ge­rung des Wahl­kamp­fes ent­ge­gen zu wirken.“

Dazu käme, dass Land­kreis­bür­ger wegen Abwe­sen­heit, bei­spiels­wei­se bei Urlaub oder Dienst­rei­se, dann evt. nicht wäh­len könn­ten – ein Scha­den für die Demo­kra­tie, so die Abgeordneten.

Köh­ler und Kurz sehen die­se Argu­men­ta­ti­on als Gefahr für sach­ori­en­tier­te Wahl­ent­schei­dun­gen in der Demo­kra­tie: „Das klingt danach: „Wir wol­len nicht mehr, dass sich die Leu­te aus­führ­lich infor­mie­ren, poli­tisch den­ken und Wahl­pro­gram­me lesen, bevor sie abstim­men.“ Viel­mehr ver­mu­ten wir, dass sich die CSU par­tei­tak­ti­sche Vor­tei­le ver­spricht, wenn die Wahl­be­tei­li­gung wie­der nied­ri­ger wird. Rich­tig bür­ger­freund­lich wäre es, allen Bür­gern und Bür­ge­rin­nen auto­ma­tisch Wahl­un­ter­la­gen nach Hau­se zu senden.“

Anfra­ge zum Ple­num Briefwahl

 

Hin­ter­grund:

Die­se ent­spre­chen­de Rechts­än­de­rung in der Gemein­de- und Land­kreis­wahl­ord­nung wur­de im Juli ein­sei­tig von der Staats­re­gie­rung auf den Weg gebracht und zwar gegen den aus­drück­li­chen Wil­len der Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de. Sie haben die geplan­te Ände­rung im Vor­feld aus­drück­lich abgelehnt. 

Das Bay. Innen­mi­nis­te­ri­um hat durch ein Rund­schrei­ben vom 16.7. den Kom­mu­nal­ver­wal­tun­gen mit­ge­teilt, dass Wahl­schei­ne für Briefwähler*innen jetzt erst ab dem 20. Tag vor dem Wahl­tag erteilt wer­den dür­fen. Bis­her waren es 41 Tage.  Das Gan­ze geht auf eine Ände­rung der Gemein­de- und Land­kreis­wahl­ord­nung (GLKrWO) zurück, wel­che die Staat­re­gie­rung (nicht der Land­tag) vor­ge­nom­men hat. Kon­kret geän­dert wur­de mit Wir­kung zum 16.7.2025 der § 24 Abs. 1 S. 1 GLKrWO (s. auch hier Ziff. 1.4 der Bekanntm. des StMI vom 27. Juni 2025).

Ein Wahl­schein wir immer dann benö­tigt, sofern ein/e Wähler*in per Brief­wahl oder in einem ande­ren Wahl­lo­kal abstim­men möch­te. Zusam­men mit dem Wahl­schein, den man bei sei­ner Gemein­de bean­tra­gen muss, erhal­ten die Wähler*innen auch die Brief­wahl­un­ter­la­gen. Dafür gilt gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GLKrWO für die Gemein­de eine Frist, ab wann sie die­se Unter­la­gen ertei­len darf. Die­se Frist beträgt seit dem 16.7.2025 nur noch 20 statt 41 Tage. 

Die Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de haben Mit­te Mai im Rah­men der Ver­bän­de­an­hö­rung ihre Ableh­nung ein­deu­tig mit­ge­teilt und die Grün­de sehr detail­liert dar­ge­legt. Die ver­kürz­te Frist von 20 Tagen ist auch des­halb pro­ble­ma­tisch, weil es in der kom­mu­na­len Pra­xis so ist, dass die Kom­mu­nen deut­lich weni­ger Zeit für die Orga­ni­sa­ti­on der Brief­wahl haben als 20 Tage. Denn die Brief­wahl­un­ter­la­gen wer­den erst ver­schickt, wenn es kei­ne abwei­chen­den Beschlüs­se des Beschwer­de­aus­schus­ses mehr gibt, also wenn vor Ort Rechts­si­cher­heit für die Wahl vor­liegt. Hin­zu­kommt, dass die­se Frist, inner­halb der die Brief­wahl­un­ter­la­gen ver­schickt wer­den dür­fen, am Anfang der Faschings­fe­ri­en 2026 zu lau­fen beginnt – in der Zeit dürf­ten in den Kom­mu­nen­ver­wal­tun­gen und bei Zustel­lern ein Teil des Per­so­nals in den Feri­en sein.

Bei den Gemein­de- und Land­kreis­wah­len in Bay­ern wäh­len am 8.3.2026 die Bürger*innen vor Ort ca. 39.500 kom­mu­na­le Man­dats­trä­ger (Gemeinde‑, Stadt- und Kreisrät*innen) für die kom­men­den sechs Jah­re. Gewählt wer­den auch die ers­ten Bürgermeister*innen, die Oberbürgermeister*innen und die Landrät*innen.

 

Medi­en­echo:

Frist­ver­kür­zung bei Kom­mu­nal­wahl sorgt für Unmut — Bor­ke­ner Zeitung

Frist­ver­kür­zung bei Kom­mu­nal­wahl sorgt für Unmut — Frän­ki­sche Landeszeitung

Frist­ver­kür­zung bei Kom­mu­nal­wahl sorgt für Unmut — SZ

Kom­mu­nal­wahl in Bay­ern: Ärger wegen kür­ze­rer Brief­wahl­fris­ten — BR24

Brief­wahl-Frist ver­kürzt: Städ­te schla­gen Alarm — muen­chen.t‑online

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