Dr. Markus Büchler und Claudia Köhler

Bei­trag in ein­fa­cher Spra­che: Zeit für Brief·wahl nicht verkürzen

Partei·politik und Brief·wahl

Die Staats·regierung hat die Zeit für die Brief·wahl kür­zer gemacht.
Es geht um die Wah­len in den Städ­ten und Gemein­den am 8. März 2026.
Sie heißt Kommunal·wahl.

Man hat die Zeit von 41 auf 20 Tage verkürzt.
Das Innen·ministerium hat dies mit einem Brief gesagt.

Die Grü­nen-Abge­ord­ne­ten Clau­dia Köh­ler und Mar­kus Büch­ler sagen:
Wir fin­den das nicht gut.
Es ist schwie­rig für die Wahl·ämter.
Die Ent·scheidung ist in der Staats·kanzlei gefallen.
Das ist über·heblich.

Vie­le Men­schen nut­zen die Brief·wahl.
Bei der letz­ten Wahl für den Bundes·tag in Unter·haching haben 53 von 100 Men­schen gewählt.
Das heißt: 87,3 von 100 Men­schen haben gewählt.

Die Abge­ord­ne­ten sagen:
die kür­ze­re Zeit macht die Brief­wahl schwieriger.
Das scha­det der Demokratie.
Bürger*innen kön­nen nicht wäh­len, weil sie Urlaub haben.
Oder eine Rei­se für die Arbeit machen.

Die Staats·regierung sagt, sie will die Wer­bung für die Wahl näher an den Wahl·tag bringen.
Sie möch­te ver­hin­dern, dass der Wahl·kampf frü­her beginnt.

Köh­ler und Büch­ler denken:
die CSU will, dass weni­ger Men­schen wählen.
Die CSU ver­spre­che sich Vor­tei­le für die Partei.

Sie for­dern, dass alle auto­ma­tisch die Unter­la­gen für die Wahl nach Hau­se bekommen.

Lei­der nicht in ein­fa­cher Sprache:

Anfra­ge zum Ple­num Briefwahl

 

Hin­ter­grund lei­der nicht in ein­fa­cher Sprache

Die­se ent­spre­chen­de Rechts­än­de­rung in der Gemein­de- und Land­kreis­wahl­ord­nung wur­de im Juli ein­sei­tig von der Staats­re­gie­rung auf den Weg gebracht und zwar gegen den aus­drück­li­chen Wil­len der Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de. Sie haben die geplan­te Ände­rung im Vor­feld aus­drück­lich abgelehnt. 

Das Bay. Innen­mi­nis­te­ri­um hat durch ein Rund­schrei­ben vom 16.7. den Kom­mu­nal­ver­wal­tun­gen mit­ge­teilt, dass Wahl­schei­ne für Briefwähler*innen jetzt erst ab dem 20. Tag vor dem Wahl­tag erteilt wer­den dür­fen. Bis­her waren es 41 Tage.  Das Gan­ze geht auf eine Ände­rung der Gemein­de- und Land­kreis­wahl­ord­nung (GLKrWO) zurück, wel­che die Staat­re­gie­rung (nicht der Land­tag) vor­ge­nom­men hat. Kon­kret geän­dert wur­de mit Wir­kung zum 16.7.2025 der § 24 Abs. 1 S. 1 GLKrWO (s. auch hier Ziff. 1.4 der Bekanntm. des StMI vom 27. Juni 2025).

Ein Wahl­schein wir immer dann benö­tigt, sofern ein/e Wähler*in per Brief­wahl oder in einem ande­ren Wahl­lo­kal abstim­men möch­te. Zusam­men mit dem Wahl­schein, den man bei sei­ner Gemein­de bean­tra­gen muss, erhal­ten die Wähler*innen auch die Brief­wahl­un­ter­la­gen. Dafür gilt gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GLKrWO für die Gemein­de eine Frist, ab wann sie die­se Unter­la­gen ertei­len darf. Die­se Frist beträgt seit dem 16.7.2025 nur noch 20 statt 41 Tage. 

Die Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de haben Mit­te Mai im Rah­men der Ver­bän­de­an­hö­rung ihre Ableh­nung ein­deu­tig mit­ge­teilt und die Grün­de sehr detail­liert dar­ge­legt. Die ver­kürz­te Frist von 20 Tagen ist auch des­halb pro­ble­ma­tisch, weil es in der kom­mu­na­len Pra­xis so ist, dass die Kom­mu­nen deut­lich weni­ger Zeit für die Orga­ni­sa­ti­on der Brief­wahl haben als 20 Tage. Denn die Brief­wahl­un­ter­la­gen wer­den erst ver­schickt, wenn es kei­ne abwei­chen­den Beschlüs­se des Beschwer­de­aus­schus­ses mehr gibt, also wenn vor Ort Rechts­si­cher­heit für die Wahl vor­liegt. Hin­zu­kommt, dass die­se Frist, inner­halb der die Brief­wahl­un­ter­la­gen ver­schickt wer­den dür­fen, am Anfang der Faschings­fe­ri­en 2026 zu lau­fen beginnt – in der Zeit dürf­ten in den Kom­mu­nen­ver­wal­tun­gen und bei Zustel­lern ein Teil des Per­so­nals in den Feri­en sein.

Bei den Gemein­de- und Land­kreis­wah­len in Bay­ern wäh­len am 8.3.2026 die Bürger*innen vor Ort ca. 39.500 kom­mu­na­le Man­dats­trä­ger (Gemeinde‑, Stadt- und Kreisrät*innen) für die kom­men­den sechs Jah­re. Gewählt wer­den auch die ers­ten Bürgermeister*innen, die Oberbürgermeister*innen und die Landrät*innen.

 

Medi­en­echo:

Frist­ver­kür­zung bei Kom­mu­nal­wahl sorgt für Unmut — Frän­ki­sche Landeszeitung

Frist­ver­kür­zung bei Kom­mu­nal­wahl sorgt für Unmut — SZ

Kom­mu­nal­wahl in Bay­ern: Ärger wegen kür­ze­rer Brief­wahl­fris­ten — BR24

Brief­wahl-Frist ver­kürzt: Städ­te schla­gen Alarm — muen­chen.t‑online

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