Partei·politik und Brief·wahl
Die Staats·regierung hat die Zeit für die Brief·wahl kürzer gemacht.
Es geht um die Wahlen in den Städten und Gemeinden am 8. März 2026.
Sie heißt Kommunal·wahl.
Man hat die Zeit von 41 auf 20 Tage verkürzt.
Das Innen·ministerium hat dies mit einem Brief gesagt.
Die Grünen-Abgeordneten Claudia Köhler und Markus Büchler sagen:
Wir finden das nicht gut.
Es ist schwierig für die Wahl·ämter.
Die Ent·scheidung ist in der Staats·kanzlei gefallen.
Das ist über·heblich.
Viele Menschen nutzen die Brief·wahl.
Bei der letzten Wahl für den Bundes·tag in Unter·haching haben 53 von 100 Menschen gewählt.
Das heißt: 87,3 von 100 Menschen haben gewählt.
Die Abgeordneten sagen:
die kürzere Zeit macht die Briefwahl schwieriger.
Das schadet der Demokratie.
Bürger*innen können nicht wählen, weil sie Urlaub haben.
Oder eine Reise für die Arbeit machen.
Die Staats·regierung sagt, sie will die Werbung für die Wahl näher an den Wahl·tag bringen.
Sie möchte verhindern, dass der Wahl·kampf früher beginnt.
Köhler und Büchler denken:
die CSU will, dass weniger Menschen wählen.
Die CSU verspreche sich Vorteile für die Partei.
Sie fordern, dass alle automatisch die Unterlagen für die Wahl nach Hause bekommen.
Leider nicht in einfacher Sprache:
Anfrage zum Plenum Briefwahl
Hintergrund leider nicht in einfacher Sprache
Diese entsprechende Rechtsänderung in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung wurde im Juli einseitig von der Staatsregierung auf den Weg gebracht und zwar gegen den ausdrücklichen Willen der Kommunalen Spitzenverbände. Sie haben die geplante Änderung im Vorfeld ausdrücklich abgelehnt.
Das Bay. Innenministerium hat durch ein Rundschreiben vom 16.7. den Kommunalverwaltungen mitgeteilt, dass Wahlscheine für Briefwähler*innen jetzt erst ab dem 20. Tag vor dem Wahltag erteilt werden dürfen. Bisher waren es 41 Tage. Das Ganze geht auf eine Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) zurück, welche die Staatregierung (nicht der Landtag) vorgenommen hat. Konkret geändert wurde mit Wirkung zum 16.7.2025 der § 24 Abs. 1 S. 1 GLKrWO (s. auch hier Ziff. 1.4 der Bekanntm. des StMI vom 27. Juni 2025).
Ein Wahlschein wir immer dann benötigt, sofern ein/e Wähler*in per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen möchte. Zusammen mit dem Wahlschein, den man bei seiner Gemeinde beantragen muss, erhalten die Wähler*innen auch die Briefwahlunterlagen. Dafür gilt gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GLKrWO für die Gemeinde eine Frist, ab wann sie diese Unterlagen erteilen darf. Diese Frist beträgt seit dem 16.7.2025 nur noch 20 statt 41 Tage.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben Mitte Mai im Rahmen der Verbändeanhörung ihre Ablehnung eindeutig mitgeteilt und die Gründe sehr detailliert dargelegt. Die verkürzte Frist von 20 Tagen ist auch deshalb problematisch, weil es in der kommunalen Praxis so ist, dass die Kommunen deutlich weniger Zeit für die Organisation der Briefwahl haben als 20 Tage. Denn die Briefwahlunterlagen werden erst verschickt, wenn es keine abweichenden Beschlüsse des Beschwerdeausschusses mehr gibt, also wenn vor Ort Rechtssicherheit für die Wahl vorliegt. Hinzukommt, dass diese Frist, innerhalb der die Briefwahlunterlagen verschickt werden dürfen, am Anfang der Faschingsferien 2026 zu laufen beginnt – in der Zeit dürften in den Kommunenverwaltungen und bei Zustellern ein Teil des Personals in den Ferien sein.
Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern wählen am 8.3.2026 die Bürger*innen vor Ort ca. 39.500 kommunale Mandatsträger (Gemeinde‑, Stadt- und Kreisrät*innen) für die kommenden sechs Jahre. Gewählt werden auch die ersten Bürgermeister*innen, die Oberbürgermeister*innen und die Landrät*innen.
Medienecho:
Fristverkürzung bei Kommunalwahl sorgt für Unmut — Fränkische Landeszeitung
Fristverkürzung bei Kommunalwahl sorgt für Unmut — SZ
Kommunalwahl in Bayern: Ärger wegen kürzerer Briefwahlfristen — BR24
Briefwahl-Frist verkürzt: Städte schlagen Alarm — muenchen.t‑online





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