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“Die Abschaf­fung der Erb­schaft­steu­er wäre abso­lut unso­zi­al” — Mei­ne Rede zur Steuergerechtigkeit

Die Abschaf­fung der Erb­schaft­steu­er wäre abso­lut unso­zi­al. Wenn ein Spiel­raum für Steu­er­sen­kun­gen bestehen soll­te, dann soll­ten die ent­las­tet wer­den, die arbei­ten, und nicht die, die erben.

Die Baye­ri­sche Ver­fas­sung sieht die Erb­schaft­steu­er aus­drück­lich vor. Sie schützt die Gleich­ver­tei­lung in unse­rem Land. Die­ser Antrag schürt die an sich unbe­grün­de­ten Ängs­te der Mit­tel­schicht. Ver­erbt wird viel, aller­dings an weni­ge Men­schen. Nach den neu­es­ten vor­lie­gen­den Zah­len haben im Jah­re 2021 knapp 5.000 Men­schen in Bay­ern eine Erb­schaft über 500.000 Euro erhal­ten, knapp 2.500 Men­schen eine Erb­schaft über 1 Mil­li­on Euro. Über was reden wir also? – Für eige­ne Kin­der besteht ein Frei­be­trag von 400.000 Euro, erst dar­über hin­aus muss besteu­ert wer­den. Den Frei­be­trag gibt es alle zehn Jah­re wieder.

Auch der Lieb­lings­auf­re­ger, die selbst genutz­te Immo­bi­lie, bleibt bis 200 Qua­drat­me­ter für die Kin­der kom­plett steu­er­frei, egal bei wel­chem Wert. Bei den Unter­neh­menser­ben gibt es ohne­hin schon sehr gro­ße Aus­nah­men. Die aller­meis­ten Men­schen in Bay­ern erben nichts oder Beträ­ge, die nicht annä­hernd an die Frei­be­trä­ge her­an­rei­chen. Was hier her­auf­be­schwo­ren wird, betrifft nur sehr weni­ge Men­schen in Bay­ern. Sie ver­su­chen völ­lig über­zo­gen die Mit­te der Gesell­schaft zu verunsichern.

Herr Kol­le­ge Stieg­litz hat es schon ange­spro­chen: Die Erb­schaft­steu­er bedeu­tet für Bay­ern 2,6 Mil­li­ar­den Euro Ein­nah­men. Es gehört schon auch dazu, zu sagen, wie man die­se Ein­nah­men ersetzt und wo dann gespart wer­den soll. 2,6 Mil­li­ar­den Euro ist zum Bei­spiel die Sum­me, die der Frei­staat aktu­ell für Grund- und Mit­tel­schul­lehr­kräf­te aus­gibt. Die wirk­lich ein­fa­chen Leu­te pro­fi­tie­ren also von der Erb­schaft­steu­er; denn die Erb­schaft­steu­er finan­ziert die Lehr­kräf­te der Kin­der, den Kin­der­gar­ten­platz der Enkel­kin­der usw.

Ja, den Frei­be­trag kann man anhe­ben. Er ist seit Jahr­zehn­ten nicht ver­än­dert wor­den und gehört an die Infla­ti­on ange­passt. Man kann sich über eine Reform unter­hal­ten, aber eine Abschaf­fung geht nicht, und eine Abschaf­fung durch die Hin­ter­tür der Regio­na­li­sie­rung geht auch nicht.

Zur ech­ten Steu­er­ge­rech­tig­keit wür­de der Kampf gegen Steu­er­schlupf­lö­cher gehö­ren, die Abschaf­fung von Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für wirk­li­che Mil­lio­nen- und Mil­li­ar­den­er­ben; denn wer durch eige­ne Arbeit ein mitt­le­res Ein­kom­men von 50.000 Euro im Jahr ver­dient, der zahlt mehr als 20 % Steu­ern. Wer ein Unter­neh­men im Wert von vie­len Mil­lio­nen oder eine mil­li­ar­den­schwe­re Betei­li­gung an einem Groß­kon­zern erbt, der zahlt auf­grund von Aus­nah­me­re­ge­lun­gen in der Regel viel weni­ger oder sogar kaum Steu­ern. Das gehört auch zur Wahrheit.

Wohl­ha­ben­de haben eine Ver­ant­wor­tung für die Gemein­schaft und für den Schutz unse­rer Frei­heit. “Eigen­tum ver­pflich­tet” – so steht es in unse­rer Baye­ri­schen Ver­fas­sung, und so ist es rich­tig. Wir – und damit mei­ne ich alle demo­kra­ti­schen Kräf­te — müs­sen den Leu­ten – auch wenn wie­der ein Wahl­kampf droht – ehr­lich sagen: Auf das Geld der Erb­schaft­steu­er kann Bay­ern nicht ver­zich­ten. Star­ke Schul­tern müs­sen mehr tra­gen als schwä­che­re Schul­tern. Für sehr rei­che Erben ist kein Spiel­raum da.

 

Hier das Video zu mei­ner Rede:

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