Einarbeitung und Unterstützung der Auszubildenden und neuen Kollegen ist eine zusätzliche Aufgabe im normalen Arbeitsalltag der Praxisanleiterinnen und ‑anleiter. Ein Grund, warum es deshalb in Bayern zwar knapp 19.000 registrierte Praxisanleiterinnen und ‑anleiter gibt, aber nur die Hälfte diese Tätigkeit überhaupt ausübt.
Um einen positiven Anreiz für die Anleiterinnen und Anleiter zu setzen und die Ausbildungsqualität zu verbessern, wurden deshalb im Doppelhaushalt 2024/2025 für innovative Praxisanleitungskonzepte 2 Millionen Euro beschlossen. Mit einer Tischvorlage wurde schnell schnell die Begründung im Antrag geändert, auf unsere Nachfrage hin konnten keinerlei Kriterien der Vergabe genannt werden.
Deshalb haben wir nun, fast ein Jahr später, nachgefragt.
Das Ergebnis ist ernüchternd: Ab April 2025 können Anträge gestellt werden und müssen bis spätestens 30.11.2025 am Landesamt für Pflege eingegangen sein, um an die Förderung zu kommen. Es ist als Einmalzahlung in Form einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro vorgesehen pro innovatives Praxisanleitungskonzept. Die Bonuszahlung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen beim Landesamt für Pflege (LfP).
Im Klartext heißt das: Nur wer schnell ist, kann die Prämie bekommen. Besondere Kriterien für die Vergabe gibt es nicht.
„Wir waren bereits bei den Haushaltsdebatten skeptisch, ob es ohne Richtlinien nicht zu Willkür käme“, so Claudia Köhler. Dass sich nun bestätigt, dass das Geld an die gehe, die sich zuerst bewerben, sei typisch: „Die Söder-Regierung kündigt Riesensummen an, haut mit großem Tamtam Geld raus und meint, damit die Probleme einfach überdecken zu können.“ Doch das reiche nicht, sei womöglich sogar kontraproduktiv. „Im schlimmsten Fall erzeugen CSU und Freie Wähler auch noch Ungerechtigkeit und schlechte Stimmung, wenn es keine fairen Kriterien für den Bonus gibt“, kritisiert Köhler.
Aber auch die Vereinigung der Pflegenden kritisiert die beschlossenen Prämien. Zwar freue man sich natürlich über die Wertschätzung, die dadurch der Aufgabe entgegengebracht wurde, aber man hätte doch ein „schlankeres Antragsverfahren“ bevorzugt, sagt Bernhard Krautz, der bei der VdPB die Professionsentwicklung verantwortet, auf Nachfrage dem Münchner Merkur. „In der jetzigen Form orientiert es sich aufgrund seiner Komplexität weder an der berufspädagogischen Praxis noch am Zeitbudget der Praxisanleitenden.“




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