Markus Büchler und Claudia Köhler vor dem Landtag

Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen für Haar und Schäftlarn

Aus dem Land­kreis Mün­chen erhal­ten in die­sem Jahr zwei Gemein­den eine Schlüs­sel­zu­wei­sung zur Ver­bes­se­rung der finan­zi­el­len Lage. Haar bekommt eine Schlüs­sel­zu­wei­sung in Höhe von 10.857.164 Euro, Schäft­larn in Höhe von 755.828 Euro. Der Land­kreis Mün­chen ist der ein­zi­ge Land­kreis in Ober­bay­ern, der als Land­kreis kei­ne eige­ne Schlüs­sel­zu­wei­sung erhält. Ein Zei­chen, dass trotz der aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen auf Kreis­ebe­ne, einen aus­ge­gli­che­nen Haus­halt auf­zu­stel­len, die Lage im Land­kreis Mün­chen ver­gleichs­wei­se zu ande­ren baye­ri­schen Land­krei­sen kon­junk­tu­rell gut ist bzw. im Bemes­sungs­jahr 2023 war. 


Für ganz Bay­ern ste­hen in die­sem Jahr an Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen 4,85 Mrd. Euro zur Ver­fü­gung, dies bedeu­tet eine Stei­ge­rung um 408.800.000 Euro bzw. 9,2 % gegen­über dem Vor­jahr. Davon gin­gen 946.223.704 Euro Euro nach Oberbayern.

Die Mit­tel für die Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen wer­den dem Kom­mu­nal­an­teil des all­ge­mei­nen Steu­er­ver­bun­des entnommen: 

 

Den Kom­mu­nen ste­hen gesetz­lich 12,75 % der Ein­nah­men des Lan­des an der der Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er, der Umsatz­steu­er und der Gewer­be­steu­er­um­la­ge zu, der Anteil soll im kom­men­den Jahr auf 13% steigen.

Im Baye­ri­schen Finanz­aus­gleichs­ge­setz ist gere­gelt, wie das Geld inner­halb der kom­mu­na­len Ebe­ne ver­teilt wird.

„Die Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen sol­len die Steu­er­ein­nah­men der Gemein­den und die Umla­ge­ein­nah­men der Land­krei­se auf­ga­ben­ge­recht ergän­zen und einen gewis­sen Aus­gleich für “arme” und “rei­che” Kom­mu­nen schaf­fen“, erklärt die haus­halts­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Grü­nen im Land­tag Clau­dia Köhler.

Bei der Berech­nung der Zuwei­sun­gen wer­den neben den Steu­er­ein­nah­men auch spe­zi­fi­sche Son­der­be­las­tun­gen berück­sich­tigt, dar­un­ter Struk­tur­schwä­che, Bevöl­ke­rungs­rück­gang und die Kos­ten der Kin­der­be­treu­ung. Für kreis­freie Gemein­den wer­den zusätz­lich Sozi­al­aus­ga­ben in die Berech­nung einbezogen. 

Haar hat­te eine uner­war­te­te, hohe Gewer­be­steu­er­rück­for­de­rung aus dem Jahr 2023 zu verkraften.

 

„Die Auf­ga­ben, die die Kom­mu­nen erbrin­gen müs­sen, wer­den stän­dig mehr, die Erstat­tun­gen durch das Land glei­chen aber nicht die kom­plet­ten Kos­ten aus. Dadurch wer­den die Finan­zie­rungs­lü­cken der Gemein­den und Land­krei­se immer grö­ßer“, so
Dr. Büch­ler.

„Wich­tig wären deut­lich mehr frei ver­füg­ba­re Mit­tel aus dem Steu­er­ver­bund, damit die Kom­mu­nen unbü­ro­kra­tisch selbst ent­schei­den kön­nen, wel­che Leis­tun­gen gera­de am not­wen­digs­ten sind“, so die bei­den Abge­ord­ne­ten. Sie kün­dig­ten einen Haus­halts­an­trag bei den anste­hen­den Bera­tun­gen zum Nach­trags­haus­halt an. „Davon wer­den dann auch die Gemein­den in unse­rem Land­kreis profitieren.“


Dr. Ulrich Lei­ner
, 2. Bür­ger­meis­ter von Haar, kommentiert: 

“Die Schlüs­sel­zu­wei­sung ist für Haar eine hilf­rei­che Ein­mal­un­ter­stüt­zung, die eine hohe Rück­for­de­rung abmil­dert. Auf län­ge­re Sicht aber wäre es wich­ti­ger, dass die Staats­re­gie­rung das Kon­ne­xi­täts­prin­zip voll­stän­dig ein­hält, also Auf­ga­ben, die sie an die Kom­mu­nen dele­giert auch dau­er­haft und in vol­lem Umfang bezahlt.”

 

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Medi­en­echo:

Schlüs­sel­zu­wei­sung: Haar erhält 10,9 Mil­lio­nen Euro — Wochenanzeiger

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