Ich frage die Staatsregierung:
Nachdem der Landtag zum Doppelhaushalt 2024/2025 200 Tsd. Euro für einen Praxisanleiterbonus zur Etablierung von innovativen Praxisanleitungskonzepten (Kap. 14 04 Tit. 681 01) beschlossen hatte, frage ich die Staatsregierung, wie viele Anträge auf Auszahlung eines solchen Bonus bisher gestellt wurden, wie viele Anträge bisher bewilligt worden sind und nach welchen genauen Kriterien die Bewilligungen gegebenenfalls erfolgten?
Antwort durch das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention:
Der Praxisanleiterbonus wird als Einmalzahlung in Form einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro je innovativem Praxisanleitungskonzept an Praxisanleitende ausgelobt. Die Bonuszahlung erfolgt bei entsprechender Wertigkeit des Praxisanleitungskonzeptes nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen beim Landesamt für Pflege (LfP). Anträge auf Gewährung eines Praxisanleiterbonus zur Etablierung und Umsetzung von innovativen Praxisanleitungskonzepten können frühestens ab 01.04.2025 gestellt werden und müssen bis spätestens 30.11.2025 am LfP eingegangen sein. Außerhalb des Zeitraums eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens wird ein Formular zur Einreichung des Praxisanleitungskonzepts mit einem entsprechenden Leitfaden zur Verfügung gestellt. Informationen zum Praxisanleiterbonus sowie die zur Antragstellung notwendigen Formulare werden in Kürze auf der Homepage des LfP bereitgestellt.





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