Hochwasser 2024 – Übermittlung Schäden an Bund
Nachdem die Länder für Hilfen nach Naturkatastrophen zuständig sind, der Bund aber bei Naturkatastrophen mit nationalem Ausmaß helfen kann, dazu aber zunächst die Schäden begutachtet und das konkrete Ausmaß beziffert werden müssen, frage ich die Staatsregierung, wie der aktuelle Sachstand bei der Begutachtung der Schäden der Hochwasser vom Mai und Juni 2024 in Bayern ist, auf welche Höhe die Staatsregierung die Schäden beziffert und wann die Staatsregierung zu den Schäden bzw. der Höhe der Schäden belastbare Zahlen, die zur Feststellung einer Naturkatastrophe mit nationalem Ausmaß geeignet sind, an den Bund übermittelt hat?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat am 16. August 2024 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF-Antrag) der beiden vom Hochwasser Ende Mai / Anfang Juni 2024 betroffenen Länder Bayern und Ba-den-Württemberg an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt. Aufbauend darauf hat das Bundesministerium der Finanzen am 20. August 2024 einen Antrag der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission auf Unterstützung aus dem EUSF für die Überschwemmungen im süddeutschen Raum gestellt. Der Bund kennt somit seit dem 16. August 2024 die vorläufig geschätzten Zahlen zu den in Bayern und Baden-Württemberg 2024 durch das Hochwasser im Zeitraum 30. Mai bis 11. Juni ver-ursachten Schäden, da diese ein zentraler Bestandteil des EUSF-Antrags waren. Laut des eingereichten EUSF-Antrags kam es in Bayern und Baden-Württemberg zu geschätzten Schäden in Höhe von über 4,1 Milliarden Euro, wovon laut vorläufigen Schätzungen aus der Versicherungswirtschaft nur etwa 2 Milliarden Euro versichert waren. Fast 1,8 Milliarden der nicht versicherten Schäden entfallen auf den Freistaat.
Die Anfrage im Original
Hochwasser 2024 – Übermittlung Schäden an Bund ‑08–10-2024
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