Rosi Steinberger und Claudia Köhler am Zaun der geplanten Deponie Babensham

Schrift­li­che Anfra­ge: Depo­nien in Bayern

Gemein­sam mit mei­nen Kolleg*innen Chris­ti­an Hier­n­eis, Patrick Friedl und Lau­ra Weber stell­te ich zum The­ma Depo­nien fol­gen­de Anfra­ge an das Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um für Umwelt und Verbraucherschutz.

 Hier fin­den Sie die Fra­gen und Antworten.

Nach dem Baye­ri­schen Abfall­ge­setz sind die Land­krei­se und kreis­frei­en Gemein­den die öf- fent­lich-recht­li­chen Entsorgungsträger für die in ihrem Gebiet anfal­len­den Abfälle. Als ent­sor- gungs­pflich­ti­ge Körperschaften haben sie die dafür not­wen­di­gen Entsorgungskapazitäten be- reit­zu­stel­len. Dies kann durch eige­ne Anla­gen, in Koope­ra­ti­on mit ande­ren öffentlich-rechtli- chen Entsorgungsträgern oder durch beauf­trag­te Drit­te erfolgen.

Für die in Bay­ern anfal­len­den Abfälle zur Besei­ti­gung wird damit die Ent­sor­gungs­aut­ar­kie ge- mäß baye­ri­schen Abfall­wirt­schafts­plan (Ver­ord­nung über den Abfall­wirt­schafts­plan Bay­ern AbfPV § 1 i.V. m. Anla­ge Abschnitt II Nr. 4.1) gewährleistet. Eben­falls im Abfall­wirt­schafts- plan ver­an­kert ist das Näheprinzip. Um lan­ge Trans­port­we­ge möglichst zu ver­mei­den, gilt es das Näheprinzip zu stärken. Eine homo­ge­ne­re Ver­tei­lung der Depo­nie­stand­or­te trägt dazu bei.

1.1. Wie vie­le bestehen­de (aktu­ell betrie­be­ne und still­ge­leg­te) Depo­nien gibt es in Bay­ern (bit­te ein­zeln aufzählen und mit jewei­li­ger Depo­nie­klas­se und jeweils vor­han­de­ner Gesamt-/ Endkapazität [Volu­men und Rest­vo­lu­men] und noch vor­han­de­ner Aufnahmekapazität ange- ben)?

Tabel­le 1.1 (Anla­ge) enthält eine Auf­lis­tung aller Depo­nien der Klas­sen 0, I, II und III, die der- zeit in Bay­ern in der Abla­ge­rungs­pha­se sind. Die Daten für Depo­nien der Klas­sen 0, I und II basie­ren auf den im Rah­men der jährlichen Abfra­ge übermittelten Anga­ben der Geneh­mi- gungsbehörden zum Stich­tag 31.12.2022. Für Depo­nien der Klas­se III wur­den die Daten vom LfU übermittelt. Depo­nien der Klas­se IV (Unter­ta­ge­de­po­nien) gibt es in Bay­ern nicht.

Depo­nie­stand­or­te, die sowohl DK-I- als auch DK-II-Abschnit­te auf­wei­sen, sind sowohl als DK-I-Stand­ort als auch als DK-II-Stand­ort gelistet.

Eini­ge Depo­nien sind fir­men­ei­ge­ne Depo­nien, auf denen aus­schließ­lich fir­men­ei­ge­ne Abfälle abge­la­gert wer­den. Aus daten­schutz­recht­li­chen Gründen wird für die­se Depo­nien auf die An- gabe der Restkapazitäten ver­zich­tet. Eben­so können diesbezüglich kei­ne Anga­ben für pri­vat betrie­be­ne Depo­nien der Klas­se 0 gemacht werden.

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Die voll­stän­di­ge Anfra­ge mit Ant­wor­ten fin­den Sie hier:

Depo­nien in Bay­ern 25.09.2024

Tabelle_1.1_Deponien_in_Ablagerungsphase

Tabelle_1.2.2_DK0_Errichtung

Tabelle_1.3_2.1_DK_0_I_und_II

Tabelle_4.1

Tabelle_5.1

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