Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Christian Hierneis, Patrick Friedl und Laura Weber stellte ich zum Thema Deponien folgende Anfrage an das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Hier finden Sie die Fragen und Antworten.
Nach dem Bayerischen Abfallgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden die öf- fentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle. Als entsor- gungspflichtige Körperschaften haben sie die dafür notwendigen Entsorgungskapazitäten be- reitzustellen. Dies kann durch eigene Anlagen, in Kooperation mit anderen öffentlich-rechtli- chen Entsorgungsträgern oder durch beauftragte Dritte erfolgen.
Für die in Bayern anfallenden Abfälle zur Beseitigung wird damit die Entsorgungsautarkie ge- mäß bayerischen Abfallwirtschaftsplan (Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern AbfPV § 1 i.V. m. Anlage Abschnitt II Nr. 4.1) gewährleistet. Ebenfalls im Abfallwirtschafts- plan verankert ist das Näheprinzip. Um lange Transportwege möglichst zu vermeiden, gilt es das Näheprinzip zu stärken. Eine homogenere Verteilung der Deponiestandorte trägt dazu bei.
1.1. Wie viele bestehende (aktuell betriebene und stillgelegte) Deponien gibt es in Bayern (bitte einzeln aufzählen und mit jeweiliger Deponieklasse und jeweils vorhandener Gesamt-/ Endkapazität [Volumen und Restvolumen] und noch vorhandener Aufnahmekapazität ange- ben)?
Tabelle 1.1 (Anlage) enthält eine Auflistung aller Deponien der Klassen 0, I, II und III, die der- zeit in Bayern in der Ablagerungsphase sind. Die Daten für Deponien der Klassen 0, I und II basieren auf den im Rahmen der jährlichen Abfrage übermittelten Angaben der Genehmi- gungsbehörden zum Stichtag 31.12.2022. Für Deponien der Klasse III wurden die Daten vom LfU übermittelt. Deponien der Klasse IV (Untertagedeponien) gibt es in Bayern nicht.
Deponiestandorte, die sowohl DK-I- als auch DK-II-Abschnitte aufweisen, sind sowohl als DK-I-Standort als auch als DK-II-Standort gelistet.
Einige Deponien sind firmeneigene Deponien, auf denen ausschließlich firmeneigene Abfälle abgelagert werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird für diese Deponien auf die An- gabe der Restkapazitäten verzichtet. Ebenso können diesbezüglich keine Angaben für privat betriebene Deponien der Klasse 0 gemacht werden.
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Die vollständige Anfrage mit Antworten finden Sie hier:
Deponien in Bayern 25.09.2024
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