Gemeinsam mit meinem Kolleg*innen Christian Hierneis, Patrick Friedl, Laura Weber und Maximilian Deisenhofer frage ich die Staatsregierung zum Thema “Hochwasserschutz in den Kommunen in Bayern”. Anbei die Fragen und Antworten des Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
1.1. Welche Kommunen in Bayern waren von dem Hochwasser am letzten Pfingstferienwochenende 2024 betroffen?
Wir gehen davon aus, dass unter dem Begriff Hochwasser Überflutungen durch über die Ufer tretende Flüsse gemeint sind. Weiterhin gehen wir davon aus, dass hier nur Kommunen erfasst werden sollen, in denen auch signifikante Schäden aufgetreten sind und in denen folglich Ereignisse mit außergewöhnlich hohen Wasserständen auftraten. Anfang Juni 2024 traten auch lokal sehr kleinräumige Starkregenereignisse auf, die nur dann erfasst werden, wenn signifikante Schäden zu verzeichnen sind.
In (undichte) Keller unterirdisch eindringendes Grundwasser fällt per se nicht unter den Begriff Hochwasser und wird hier nicht berücksichtigt.
Ein vollständiges Bild – unter Berücksichtigung der einleitenden Prämissen – der beim Hochwassererignis betroffen Kommunen existiert aktuell noch nicht. Wie auch bei vergangenen großen Hochwasserereignissen (2013, 2016) wurde das LfU beauftragt, in einem detaillierten wasserwirtschaftlichen Bericht die Ereignisse aufzubereiten. Dieser Bericht soll bis Anfang 2025 vorliegen.
Schadensschwerpunkte stellten beim Hochwasserereignis im Juni 2024 Schwaben und das westliche Oberbayern dar.
1.2. Um welche Flüsse und Bäche handelte es sich dabei, die das Hochwasser in die betroffenen Kommunen führten?
Eine detaillierte Antwort kann erfolgen, sobald die Aufarbeitung des Ereignisses im Hochwasserbericht des LfU vorliegt. Besonders hohe Abflüsse traten beispielsweise an der Mindel, Kammel, Günz, Zusam, Schmutter, Glonn, Paar und Ilm auf. Siehe auch Antwort zu Frage 1.1.
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Alle Fragen und Antworten finden Sie hier: SAN Hochwasserschutz in den Kommunen in Bayern 24.09.2024





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