Dr. Markus Büchler und Claudia Köhler

Gemein­sam mit mei­nem Kol­le­gen Dr. Mar­kus Büch­ler stell­ten wir zum The­ma “Wirtschaftsförderung aus dem Staats­haus­halt für die Ent­wick­lung im Bereich Air Mobi­li­ty und soge­nann­te Flug­ta­xis” eine Anfra­ge an das Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Energie.

Ant­wort

des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie im Ein­ver­neh­men mit dem Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Sport und Integra­ tion, dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Woh­nen, Bau und Ver­kehr, dem Staatsminis­ teri­um für Wis­sen­schaft und Kunst sowie der Staatskanzlei

1.a) Inwie­weit wer­den For­schung und Ent­wick­lung von Flug­ta­xis mit Mit­ teln aus dem baye­ri­schen Staats­haus­halt, von baye­ri­schen Förder­ gesell­schaf­ten wie Bay­ern Inno­va­tiv oder Projektträgern wie der IABG Otto­brunn gefördert?

Die Förderung von For­schung und Ent­wick­lung im Bereich der Luft- und Raum­fahrt in Bay­ern erfolgt aus­schließ­lich über Mit­tel des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie (StM­Wi). Die IABG mbH in Otto­brunn unterstützt das StM­Wi in ihrer Funk­ti­on als Projektträger Luft- und Raum­fahrt Bay­ern bei der Pla­nung und Durchführung der Förderaufgaben sowie bei der fach­li­chen, förderrechtlichen und finanz­tech­ni­schen Abwick­lung der Förderung von ent­spre­chen­den Vorhaben.

Der Förderlotse Bay­ern bei Bay­ern Inno­va­tiv infor­miert inter­es­sier­te Unter­neh­men über das gesam­te Spek­trum der Technologieförderprogramme auf EU‑, Bun­des- und Lan­des­ebe­ne und koor­di­niert Anfra­gen zu den baye­ri­schen Technologieförder- pro­gram­men wie bei­spiels­wei­se dem Baye­ri­schen Luft­fahrt­for­schungs­pro­gramm (Bay­Lu­Fo).

Im Bay­Lu­Fo wur­de 2021 die Holis­ti­sche Air Mobi­li­ty Initia­ti­ve (HAMI) gegründet. Hier sind je nach Schwer­punkt­set­zung des jewei­li­gen Förderaufrufs grundsätzlich auch Pro­jek­te im Bereich Air Mobi­li­ty und Flug­ta­xis förderfähig. Die Ver­ant­wor­tung zur Pro­jekt­aus­wahl erfolgt über einen zwei­stu­fi­gen Aus­wahl­pro­zess und obliegt dem StMWi.

1.b) Mit­tel in wel­cher Höhe wur­den für die­sen Bereich seit dem Jahr 2015 jeweils pro Jahr ausgegeben?

Das StM­Wi setzt auf eine kon­ti­nu­ier­li­che tech­no­lo­gi­sche Förderung im Bereich der Luft­fahrt über das Baye­ri­sche Luft­fahrt­for­schungs­pro­gramm (Bay­Lu­Fo). Zwi­schen 2015 und 2021 wur­den Pro­jek­te im Bereich Air Mobi­li­ty in die­sem Rah­men gefördert. Die­se Vor­ha­ben sind bereits abgeschlossen.

Seit 2021 wer­den ent­spre­chen­de Vor­ha­ben im Rah­men der Holis­ti­schen Air Mobi­li­ty Initia­ti­ve (HAMI) und ihrer jährlichen Förderaufrufe gefördert. (Verbund-)Vorhaben, die den Aus­wahl­pro­zess erfolg­reich durch­lau­fen haben, haben suk­zes­si­ve ab dem Jahr 2022 ihre For­schungs- und Ent­wick­lungs­ar­bei­ten auf­ge­nom­men. Wei­te­re Pro­jek­te auf den zwei­ten Förderaufruf vom 10.05.2022 sind suk­zes­si­ve ab 2023 gestar­tet. Die Frist für die Ein­rei­chung von neu­en Vor­ha­ben im Rah­men des diesjährigen Förder- auf­rufs ende­te am 16.05.2023. Das Aus­wahl­ver­fah­ren ist daher aktu­ell noch nicht abgeschlossen.

 

Alle Fra­ge und Ant­wor­ten fin­den Sie hier:

Wirt­schafts­för­de­rung aus dem Staats­haus­halt für die Ent­wick­lung im Bereich Air Mobi­li­ty und soge­nann­te Flugtaxis

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