Haushaltspolitikerin Claudia Köhler: „Beste Investition in die Zukunft unserer Kinder“
6.246.998 Euro gehen im Jahr 2022 an die Kommunen im Landkreis München für kommunale Hochbaumaßnahmen, teilt die stellv. Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Bayerischen Landtag Claudia Köhler mit.
Insgesamt verteilte der Freistaat 650 Mio Euro an die Kommunen in ganz Bayern plus zusätzlich 360 Mio Euro aus übrigen Corona-Mitteln. Die größte Einzelsumme im Landkreis erhält Hohenbrunn mit 896.000 Euro für den Neubau des Sportcampus Riemerling.
„In der Hauptsache fließen Gelder für Schulen und für Bauten für Kinderbetreuung“, freut sich Köhler. „Wobei natürlich die Kommunen immer noch einen großen Teil der Kosten selbst stemmen müssen. Auch für die Kinder in meiner Heimatgemeinde Unterhaching sind insg. 867.000 Euro vorgesehen – die Hälfte davon für die Schule am Sportpark. Investitionen in die Bildung unserer Kinder sind die beste Vorsorge für die Zukunft. Sie sorgen für Chancengerechtigkeit und eine funktionierende Volkswirtschaft.“
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs fördert der Freistaat kommunale Hochbaumaßnahmen insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen mit Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes.
„Freilich ist das gesamt gesehen noch lange nicht auskömmlich. Überall in Bayern müssen Einrichtungen für die Kinderbetreuung und Schulen neu erbaut oder saniert werden. Da ist viel zu lange zu wenig staatliche Hilfe passiert, deshalb braucht es eigentlich eine deutliche Steigerung der Mittel aus dem Staatshaushalt für die Landkreise und Gemeinden. Wir Grüne beantragen zudem Jahr für Jahr Unterstützung für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder. Viel zu viele Kommunen schaffen es nicht, ihre Schwimmbäder auf eigene Kosten zu sanieren und viel zu viele Kinder lernen nicht mehr schwimmen.“
Alle Investitionen, die aufgeschoben werden, blieben verdeckte Schulden für die nachkommenden Generationen, so Köhler.
Hier die vollständige Liste der Förderungen: Kommunale Hochbauförderung nach Art. 10 BayFAG — Bewilligungen 2022
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